Halleneinsturz und Schnee

Aufgeschreckt durch verschiedenste Einstürze von Bauwerken in jüngster Vergangenheit fragt sich mancher Eigentümer einer Liegenschaft, ob so etwas auch beim ihm passieren könnte. Dazu einige Bemerkungen:

Gefährdet sind vor allem Hallen in tieferen Lagen mit grösseren Spannweiten aus leichteren Baumaterialien (Stahl, Holz). Dies, weil die Schneelasten im Verhältnis zum Eigengewicht relativ gross und damit die Tragsicherheitsreserven relativ gering sind. Bei aussergewöhnlichen Schneefällen werden die zulässigen Lasten dann schnell einmal überschritten. Gefährlich wird es  z.Bsp. bei einem Flachdach infolge ungenügender Wärmedämmung wenn der Schnee auf dem Dach zu Eis geworden ist. Da genügen schon relativ geringe Neuschneemengen damit die Belastung zu gross wird. Das gefährlichste dabei: die Gefahr ist nicht auf den ersten Blick erkennbar.

Die Rechenwerte für die Schneelasten sind in den einschlägigen Normen festgehalten und in erster Priorität abhängig von der Höhe des Bauwerkstandortes über NN. Die minimalen Werte liegen je nach Land zwischen 75 und 100 kg/m2.

Wurde zum Beispiel ein Dach auf eine Schneelast von 100 kg/m2 (1kN/m2) bemessen, ergeben sich die folgenden zulässigen Schneehöhen:

  • 100 cm bei normalem Neuschnee (ca. 100 kg/m3)
  • 25 cm bei trockenem Altschnee (ca. 400 kg/m3)
  • 20 cm bei nassem Altschnee (ca. 500 kg/m3)
  • 11 cm bei Eis (ca. 900 kg/m3)

Ebenfalls gefährlich sind Schneeverwehungen neben Dachaufbauten oder Senkungen in Flachdächern wo sich Wasser ansammeln und aus irgendeinem Grund nicht ablaufen kann.

Wie kann ich kontrollieren?

In der Praxis ist es auch für den Fachmann schwierig, die aktuelle Sicherheit eines Daches zu beurteilen, denn viele Faktoren spielen eine Rolle. Allein die Bestimmung der tatsächlichen Schneelast auf einem grossen Dach ist nicht einfach. Der Verantwortliche hat jedoch eine einfache Möglichkeit, seine Tragkonstruktion zu überwachen indem er die Durchbiegung vor während und nach dem Schneefall misst. Die Messpunkte und die zulässige Durchbiegung sind mit dem verantwortlichen Bauingenieur festzulegen. Für die Messung kann ein Laserdistanzmessgerät verwendet werden (auf dem Markt für einige hundert Franken erhältlich). Zu empfehlen ist, dass diese Messungen in den normalen Unterhaltsplan und Kontrollplan aufgenommen werden, so, dass auch langfristige Veränderungen erkannt werden.

Noch besser wäre es, wenn in einer solchen Halle bereits von allem Anfang an eine derartige Messung eingerichtet würde (mit Datenlogger und Alarm). Die Kosten sind im Verhältnis zum Nutzen sehr gering!

Selbstverständlich kommen noch viele andere Faktoren für den Einsturz eines Gebäudes in Frage. Auch diese sind im normalen Kontrollplan zu beachten.

Was tun Verantwortliche, wenn sie ihrer Konstruktion gar nicht mehr vertrauen?

Sie können einen Ingenieur mit der Kontrolle und Nachrechnung beauftragen. Eine seriöse Nachrechnung kostet jedoch zusammen mit den evtl. erforderlichen Aufnahmen (wenn keine Pläne mehr vorhanden sind, oder die Pläne nicht mehr stimmen) viel Geld und das Resultat stimmt nur, wenn viele Randbbedingen eingehalten sind. Deshalb empfiehlt sich in erster Priorität die Durchführung von Belastungsproben bei denen die Verformungen gemessen werden (wobei keine wissenschaftliche Untersuchung notwendig ist). Aus den gewonnenen Messwerten ergibt sich ein besseres Bild von der Tragfähigkeit und dem Zustand der Konstruktion, als von einer reinen Berechnung! Der erfahrene Ingenieur merkt dann sofort, wenn etwas nicht stimmt und kann gezielter bestimmte Bereiche der Konstruktion untersuchen.

Sicher wäre es von Vorteil, wenn bei neuen Gebäuden, welche bestimmten Kriterien genügen müssen,  diese Belastungsproben eingeplant und die maximal zulässigen Grenz- resp. Alarmwerte festgelegt würden.


zioerjen bauberatung&expertisen